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   OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06   

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OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06 (https://dejure.org/2008,7468)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.09.2008 - 4 B 773/06 (https://dejure.org/2008,7468)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. September 2008 - 4 B 773/06 (https://dejure.org/2008,7468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 73 Abs. 1; WHG § 31; SächsWG § 78 ff, § 115; BBergG § 48 Abs. 2, § 57b Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung durch den Planfeststellungsbeschluss über die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans hinsichtlich eines Neuaufschlusses eines Granulitsteinbruchs; Ergehen der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans als gebundene Entscheidung ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; VwVfG § 73 Abs. 1; ; WHG § 31; ; SächsWG §§ 78 ff; ; SächsWG § 115; ; BBergG § 48 Abs. 2; ; BBergG § 57b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rahmenbetriebsplan; Drittanfechtung; Planfeststellungsbeschluss; Gewässerausbau; Ausbauplan; Umweltverträglichkeitsprüfung; Betriebsstraße; Bergbaubetrieb; Bewilligungsfeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Planfeststellungsbeschluss für Steinbruch am Mühlauer Windberg ist weitgehend rechtmäßig.

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung; Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 277 zu abbaubedingten Hochwasserschutzmaßnahmen) ist es den Bergbehörden ungeachtet der spezifischen Funktion des Rahmenbetriebsplanverfahrens und des planungsrechtlichen Grundsatzes der Konfliktbewältigung nicht verwehrt, solche Fragen aus der Zulassungsentscheidung auszuklammern, die sich sachgerecht erst beantworten lassen, wenn räumlich und zeitlich beschränkte Abschnitte eines Abbauvorhabens genauer betrachtet werden können, und die Zulassungsfähigkeit des Gesamtvorhabens nicht in Frage gestellt ist.

    Als Eigentümerin von Grundstücken, die für den Tagebau unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen, kann die Klägerin zu 7. grundsätzlich geltend machen, die Zulassung des Rahmenbetriebsplans verletze Vorschriften des formellen oder materiellen Rechts, die ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (siehe BVerwG, Urt. v. 29.6.2006, BVerwGE 126, 205, 208 ff.; Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 274 ff.).

    Im Hinblick darauf kommt es nicht darauf an, ob den Vorschriften über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung drittschützende Wirkung zukommen kann (dies ausdrücklich verneinend SächsOVG [1. Senat], Urt. v. 18.9.1997, ZfB 1997, 314; Drittschutz ausdrücklich offen lassend dagegen BVerwG Urt. v. 20.8.2008 - 4 C 11.07 -, Rn. 16; zur Prüfung nach § 2 Abs. 1 UVPG bei der Drittanfechtung eines Rahmenbetriebsplans: BVerwG [7. Senat], Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 274 f.).

    Liegen keine zwingenden Versagungsgründe, insbesondere aus § 55 BBergG oder § 48 Abs. 2 BBergG vor, hat die Bergbehörde den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen (BVerwG, Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 275 f.).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.6.2006, BVerwGE 126, 205, 208 = NVwZ 2006, 1173) kann ein solcher Grundstückseigentümer - wie hier - geltend machen, durch den Rahmenbetriebsplan in eigenen Rechten aus § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG verletzt zu sein.

    Als Eigentümerin von Grundstücken, die für den Tagebau unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen, kann die Klägerin zu 7. grundsätzlich geltend machen, die Zulassung des Rahmenbetriebsplans verletze Vorschriften des formellen oder materiellen Rechts, die ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (siehe BVerwG, Urt. v. 29.6.2006, BVerwGE 126, 205, 208 ff.; Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 274 ff.).

    Ist allerdings schon bei der Zulassungsentscheidung erkennbar, dass die Verwirklichung des Bergbauvorhabens daran scheitern muss, dass die erforderliche Inanspruchnahme des Eigentums Privater nicht durch Belange des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist, darf das Vorhaben wegen seiner Unvereinbarkeit mit den öffentlichen Interessen i. S. v. § 48 Abs. 2 BBergG nicht - zumindest nicht im beantragten Umfang - zugelassen werden (BVerwG, Urt. v. 29.6.2006, BVerwGE 126, 205, 209 f.).

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Zulassung des Rahmenbetriebsplans (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.2006, BVerwGE 126, 205, 209) bestanden keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, für den Abbau des bergfreien Bodenschatzes bestehe kein öffentliches Bedürfnis.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Bei dieser Beurteilung geht der Senat mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 26.4.2007, BVerwGE 128, 358, 363 mit Anmerkung Gatz, jurisPR-BVerwG 17/2007) davon aus, dass sich das Zusammentreffen mehrerer planfeststellungsbedürftiger Vorhaben auf die Behördenzuständigkeit und das Verfahrensrecht auswirkt (hier: § 57b Abs. 3 Satz 1 BBergG), nicht jedoch auf den Inhalt materieller Abwehrrechte Dritter.

    Inwieweit Rechtsvorschriften subjektive Rechte Dritter begründen, hängt als Frage des materiellen Rechts nicht davon ab, ob über die Zulassung eines Vorhabens in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren oder zusammen mit anderen Vorhaben in einem einheitlichen Planfeststellungsverfahren entschieden wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2007, BVerwGE 128, 358, 363 zur Drittanfechtung eines nach § 78 VwVfG zusammengefassten luftverkehrs- und wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens).

    Wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung, die einer wasserrechtlichen Planfeststellung (§ 31 WHG i. V. m. § 80 SächsWG) gemäß § 115 SächsWG zukommt, führt die Klage eines Enteignungsbetroffenen, der rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, mit Blick auf das Gemeinwohlerfordernis der Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 32 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf hingegen zur vollständigen gerichtlichen Überprüfung der Planfeststellung auf formelle und materielle Fehler (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2007, BVerwGE 128, 358, 364; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl., § 31 Rn. 96 jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Die Frage, ob der Abbau eines bestimmten Bodenschatzes im Einzelfall zur Sicherung des Marktes mit Rohstoffen im öffentlichen Interesse liegt und ob dieses Interesse gegenläufigen Interessen u. a. des Grundeigentümers überwiegt, kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.12.1990, BVerwGE 87, 241, 250) erst in einem eventuellen Grundabtretungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise stellen.

    Mit Blick auf den bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans gebotenen Prüfung auf spezifisch bergbauliche Anforderungen (siehe BVerwG, Urt. v. 14.12.1990, BVerwGE 87, 241, 252) muss die Erschließung im Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung technisch möglich, aber noch nicht konkret rechtlich gesichert sein.

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86

    Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Mit seinen Nebenbestimmungen bietet der Planfeststellungsbeschluss zudem hinreichenden Schutz vor betrieblichen Gefahren i. S. v. § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 9 BBergG (zum Prüfungsumfang BVerwG, Urt. v. 16.3.1989 - 4 C 25/86 -, juris Rn. 42 f. [Drittschutz offen lassend]; Boldt/Weller, BBergG, § 55 Rn. 13 ff.; diess, BBergG Ergänzungsband, § 57a Rn. 60).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.3.1989 - 4 C 25/86 -, juris Rn. 59 ff.) gehören zu den gemäß § 48 Abs. 2 BBergG zu berücksichtigenden Belangen neben bergrechtlichen auch baurechtliche und wasserrechtliche Vorschriften.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 36.92

    Wiedervereinigung - Rechtsangleichung - Bergwerkseigentum - Volkseigener Betrieb

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Auf diesen Versagungsgrund kann sie sich in zulässiger Weise berufen, obgleich die Bestätigung eines vor dem 3.10.1990 aufgrund der Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum vom 15.8.1990 (GBl. DDR I S.1071) erteilten Gewinnungsrechts als Bewilligung i. S. v. § 8 BBergG Rechte des Grundstückseigentümers nicht verletzen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, BVerwGE 94, 23; SächsOVG, Beschl. v. 22.5.1996, ZfB 137, 148 f.).

    Zugleich hat der Einigungsvertrag der Situation Rechnung getragen, dass es in der Zeit des Übergangs von einer sozialistischen zu einer marktwirtschaftlichen Rechtsordnung auch bei den für die Übertragung von Gewinnungsrechten zuständigen Behörden Unsicherheiten bei der Anwendung des noch geltenden Bergrechts der DDR in einer radikal geänderten Rechtswirklichkeit bestanden (so ausdrücklich bereits BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, BVerwGE 94, 23, 32 ff.).

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Danach kann der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz grundsätzlich auch im Wasserrecht nur aus Rechtsnormen abgeleitet werden, die dem Schutz bestimmter nachbarlicher Belange dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1987, BVerwGE 78, 40 m. w. N.).

    Gegenüber einer wasserrechtlichen Erlaubnis, bei deren Erteilung vorrangig Belange des Wohls der Allgemeinheit zu beachten sind (§ 1a Abs. 1 WHG), kann ein Drittbetroffener mit Blick auf das in § 4 Abs. 1 Satz 2 WHG objektiv-rechtlich ausgestaltete Rücksichtnahmegebot Rechtsschutz nur insoweit erlangen, als gerade seine Belange nach den Umständen des Einzelfalls in einer qualifizierten und individualisierten Weise betroffen sind (BVerwG, Urt. v. 15.7.1987, BVerwGE 78, 40; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl., Rn. 661 f., 729 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans ergeht auch nach § 52 Abs. 2a BBergG als gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde (wie BVerwGE 127, 259).

    Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Granulitsteinbruch ist ungeachtet dessen, dass sie gemäß § 52 Abs. 2a BBergG durch einen Planfeststellungsbeschluss erfolgte, eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum des Sächsischen Oberbergamts (vgl. BVerwG, 15.12.2006, BVerwGE 127, 259, 263 f. m. Anmerkung Kühne, DVBl. 2007, 832 f.).

  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 3071/84
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Eine - endgültige - Zulassung des Vorhabens mit der "Nebenbestimmung", dass die - für eine Beurteilung der materiellen Voraussetzungen des § 31 WHG und § 80 SächsWG unabdingbaren - Planvorlagen erst vor Beginn des Gewässerausbaus nachgereicht werden, ist mit der Ausgestaltung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens unvereinbar (vgl. HessVGH, Beschl. v. 28.8.1986, NVwZ 1987, 987, 990 f. zur Unbestimmtheit des Ausbauplans einer planfestgestellte Deponie; Steinberg, Rechtsfolgen unvollständiger Planfeststellungsbeschlüsse, NVwZ 1988, 1095 f.).

    Ob die unzureichenden wasserrechtlichen Planunterlagen eine (Teil-)Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bewirken (so HessVGH, Beschl. v. 28.8.1986, a. a. O. S. 990; dies ablehnend Steinberg, a. a. O., S. 1096 ff.) bedarf keiner Entscheidung, weil die Verwaltungsgerichtsordnung auch die Aufhebung nichtiger Verwaltungsakte zulässt.

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
    Im Hinblick darauf kommt es nicht darauf an, ob den Vorschriften über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung drittschützende Wirkung zukommen kann (dies ausdrücklich verneinend SächsOVG [1. Senat], Urt. v. 18.9.1997, ZfB 1997, 314; Drittschutz ausdrücklich offen lassend dagegen BVerwG Urt. v. 20.8.2008 - 4 C 11.07 -, Rn. 16; zur Prüfung nach § 2 Abs. 1 UVPG bei der Drittanfechtung eines Rahmenbetriebsplans: BVerwG [7. Senat], Urt. v. 15.12.2006, BVerwGE 127, 272, 274 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

  • OVG Sachsen, 08.06.2000 - 3 B 500/99

    Verbindung zu einer einheitlichen Begründung in Form eines Sammelurteils bei

  • OVG Sachsen, 18.09.1997 - 1 S 354/96
  • OVG Sachsen, 25.02.2004 - 4 E 225/03
  • OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17

    Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche

    Dies gilt auch bei der Drittanfechtung von Betriebsplanzulassungen, die auf das Vorliegen eines gesetzlichen "Versagungsgrunds mit drittschützender Wirkung" nach § 48 Abs. 2 BBergG gestützt werden kann (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2006, BVerwGE 127, 259 Rn. 29 ff.; Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 33; SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008 - 4 B 773/06 - , juris Rn. 68).

    78 Die Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes entspricht dem in § 1 Nr. 1 BBergG ausdrücklich niedergelegten Gesetzeszweck der Gewinnung von Bodenschätzen zur Rohstoffversorgung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008 - 4 B 773/06 -, juris Rn. 7), wobei die sog. Rohstoffklausel des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG, die bestimmt, dass die Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 24. September 1998 - 1 S 369/96 -, juris; Beschl. v. 20. April 2011 - 1 A 514/10 -, …

    Die bereits bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans im Jahr 2004 zu prüfende - und nach den Verhältnissen bei Erlass dieser Zulassungsentscheidung zu beurteilende - technisch und wirtschaftlich sachgemäßen Betriebsplanung und Betriebsführung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008 - 4 B 773/06 -, juris Rn. 52 m. w. N.) der Beigeladenen wird durch die von der Klägerin im gerichtlichen Verfahren "ins Blaue hinein" erhobene Rüge eines ökonomisch unsinnig gewordenen Bergbaubetriebs wegen nachträglich veränderter Grundwasserverhältnisse nicht ansatzweise in Zweifel gezogen.

  • OVG Sachsen, 11.10.2013 - 1 A 258/12

    Hauptbetriebsplan, Versagungsgründe, FFH-Gebiet "Dolomitbau Ostrau und Jahnatal",

    77 Ein Hauptbetriebsplan ist gem. § 55 Abs. 1 BBergG als gebundene Verwaltungsentscheidung zuzulassen, wenn keine Versagungsgründe nach § 55 oder § 48 Abs. 2 BBergG vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2006, BVerwGE 127, 272, 275 f.; SächsOVG Urt. v. 26. September 2008 - 4 B 773/06 -, juris Rn. 68, 75; Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl., § 55 Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14

    Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis;

    71 Ausgehend von der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 17. Dezember 2013 (a. a. O. Rn. 302) zum Braunkohlenplan nach nordrheinwestfälischem Landesrecht, dass eine "landesrechtliche Regelung aus kompetenzrechtlichen Gründen unmittelbar keine Bindung im bundesrechtlich geregelten Zulassungsverfahren begründen" kann, ist der Erlass eines (wirksamen) Braunkohlenplans keine notwendige Genehmigungsvoraussetzung für einen Rahmenbetriebsplan, dessen Zulassung, auch soweit sie gem. § 52 Abs. 2a BBergG durch Planfeststellung erfolgt, als gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde ergeht (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2006, BVerwGE 127, 259, 263 und Leitsatz 1; SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008, SächsVBl. 2009, 61).
  • OVG Sachsen, 23.07.2014 - 5 A 412/13

    Anfechtungsklage, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Abgabenbescheid, Grundstück

    Deshalb kann dieser auch einen nichtigen Abgabebescheid mit der Anfechtungsklage anfechten und das Gericht den nichtigen Bescheid aufheben (vgl. BFH, Urt. v. 7. August 1985 - I R 309/82 -, juris Rn. 22 zum inhaltsgleichen § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO; SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008, SächsVBl. 2009, 61, 64).
  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 514/10

    Öffentliches Interesse an Bodenschätzen: Nachbarschutz?

    Daran wird mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zur Klage gegen einen Rahmenbetriebsplan: BVerwG [7. Senat], Urt. v. 15. Dezember 2006, BVerwGE 127, 272, 274 f.; darauf verweisend SächsOVG [4. Senat], Urt. v. 26. September 2008, SächsVBl. 2009, 61, 65) jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht mehr festzuhalten sein (Drittschutz ausdrücklich offen lassend BVerwG [4. Senat], Urt. v. 20. August 2008, BVerwGE 131, 352, 354 für die Anfechtung einer Baugenehmigung).
  • OVG Sachsen, 23.06.2014 - 1 A 529/11

    Klagebefugnis, Drittschutz, Verpflichtungsklage, Widerruf einer bergrechtlichen

    In der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 26. September 2008, SächsVBl. 2009, 61, 65 f., rechtskräftig) ist darüber hinaus geklärt, dass es den Eigentümern von Grundstücken, die für den Tagebau unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen, nicht verwehrt ist, das Fehlen des nach § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBergG erforderlichen Nachweises in einem Klageverfahren gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zu rügen.
  • OVG Sachsen, 03.08.2018 - 1 B 34/17

    Zwischenentscheidung; Drittanfechtung; Hauptbetriebsplan; kommunales

    6 Ausgehend davon beschränkt sich ein der Antragstellerin zukommendes Abwehrrecht im Rahmen von § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG auf die Rechtsposition einer "einfachrechtlichen" Oberflächeneigentümerin (zu einem Rahmenbetriebsplan vgl. Senatsurt. v. 26. September 2008, SächsVBl. 2009, 61, 64), die sich im gerichtlichen Verfahren gegen die Inanspruchnahme von Grundstücken für den Kiessandtagebau wendet, nachdem sie - so die unbestrittenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts auf Seite 5 des angefochtenen Beschlusses - die Flächen Anfang 2015 zum Zweck einer bergbaulichen Nutzung ("Abbau von Kies und Sand") an die Beigeladene verpachtet hatte und den Pachtvertrag später wegen einer Doppelverpachtung kündigte.
  • VG Koblenz, 15.12.2009 - 1 K 20/09

    Basaltabbau bei Ochtendung

    Verfügt der angegriffene Planfeststellungsbeschluss über den o.g. Vorbehalt und kommt somit mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung dem Rahmenbetriebsplan keine enteignungsrechtliche Vorwirkung zu, kann die Klägerin keine gerichtliche Überprüfung am Maßstab des Allgemeinwohls (§ 35 Ziffer 3 BBergG) bezogen auf objektivrechtliche Fehler beanspruchen (vgl. hierzu auchSächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. September 2008, 4 B 773/06, zitiert nach [...]).
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